Gesetzliche Änderungen zur Meldepflicht

Zum 1. November 2015 tritt das Bundesmeldegesetz in Kraft.

Das neue Gesetz löst die 16 Meldegesetze der Länder ab und sorgt so für mehr Einheitlichkeit im Meldewesen.

Das Bundesmeldegesetz bringt einige neue gesetzliche Vorgaben mit sich. Die Änderungen betreffen unter anderem die Meldepflichten, die Melderegisterauskünfte und die Auskunftssperren.

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