Hundesteuer

Hundesteuer

 

Wenn Sie diesen Bericht lesen, ist die letzte Gemeinderatssitzung schon mindestens zwei Tage her. Hier wurde das Thema Erhöhung der Hundesteuer auf die Tagesordnung gesetzt und hoffentlich intensiv diskutiert. Das Ergebnis ist während ich diesen Bericht schreibe daher natürlich noch nicht bekannt.

 

Hundesteuer ist ein Reizthema. Für die einen, kann sie nicht hoch genug sein. Für die anderen ist sie unfair. Für die Kommune ist sie wichtig und einfach. Denn sie kann zur Finanzierung aller kommunalen Aufgaben mitverwendet werden. Sie ist also nicht zweckgebunden.

 

Aktuell sind in Steinheim 603 Hunde gemeldet.

 

Nun soll also die Hundesteuer von 108 € auf 120 € im Jahr erhöht werden. Und wenn Sie Besitzer*in eines sogenannten Kampfhundes sind, erhöht sich die jährliche Steuer von 200 € auf 750 €. Das ganze verdoppelt sich dann entsprechend bei jedem weiteren Hund.

 

Was spricht für die Erhöhung? Die Stadt Steinheim verfügt dann über mehr Einnahmen. Unbestritten kann sie das Geld brauchen.

 

Was spricht gegen die Erhöhung? Für viele Menschen ist das Halten von Tieren inzwischen Luxus. Im Jahr 2023 haben sich die Gebührensätze für Tierärzte und Tierärztinnen geändert. Tierarztrechnungen haben sich im Durchschnitt um 20 – 30 % erhöht!  Futter ist auch teurer geworden. Und bei Hunden – denn nur diese werden explizit besteuert – soll die Hundesteuer eben auch erhöht werden.

 

 

Wer sich das zukünftig nicht mehr leisten kann, wird wohl auch über die Alternative Tierheim nachdenken müssen.

 

Tatsächlich ist es aber auch kommunale Aufgabe, sich um Tiere zu kümmern, die kein Zuhause mehr haben. Die Stadt Steinheim bezahlt – wie die anderen Kommunen im Landkreis auch – 67 Cent (+ USt.) pro Einwohner*in an das Tierheim Ludwigsburg. Die Pauschale steigt jährlich um einen Cent.

 

Was sind die Gründe für die Erhöhung? In ihrer öffentlichen Sitzungsvorlage argumentiert die Stadt Steinheim damit, dass die Kosten seit 11 Jahren nicht erhöht wurden und dass die Stadt Steinheim im Vergleich mit anderen etwa gleichgroßen Kommunen bei der Erhebung der Hundesteuer unter dem Durchschnitt liegt.

 

Der Vergleich mit den anderen Kommunen hat ergeben, dass das so korrekt ist. Allerdings: bei genauerem Hinsehen sind dort zum Teil auch Möglichkeiten in die Satzung aufgenommen, die die Kosten für die Hundehalterinnen und Hundehalter wieder senken können.

 

In Möglingen zum Beispiel ist die Steuer für Hunde von Empfängerinnen und Empfängern von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch XII auf Antrag auf die Hälfte zu reduzieren!

 

Ebenfalls in Möglingen ist es möglich, bei einer erfolgreich nachgewiesenen Verhaltensprüfung eines sogenannten Kampfhundes auf den „normalen Satz“ zurückgestuft zu werden. Selbiges in Tamm. Hier wird ein erfolgreicher Wesenstest vorausgesetzt.

 

In Marbach können Hunde die aus einem Tierheim adoptiert wurden für ein Jahr ab Übernahme von der Steuer befreit werden.

 

Solche Ideen wünsche ich mir auch für Steinheim.

 

 

Karen Seiter

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