Pflichtaufgaben und freiwillige Aufgaben in der Stadtverwaltung Steinheim an der Murr
Wenn Sie sich fragen, womit sich Ihre Stadtverwaltung täglich beschäftigt, lohnt sich ein Blick auf die grundlegende Unterscheidung zwischen Pflichtaufgaben und freiwilligen Aufgaben. Diese Einteilung ist nämlich nicht einfach nur Verwaltungsjargon, sondern bestimmt ganz konkret, was in Steinheim passieren muss und was passieren kann.
Was die Stadt tun muss: Die Pflichtaufgaben
Stellen Sie sich Pflichtaufgaben als das unverzichtbare Fundament vor, auf dem das städtische Leben in Steinheim ruht. Diese Aufgaben sind der Stadtverwaltung durch Bundes- oder Landesgesetze vorgeschrieben und müssen erfüllt werden – unabhängig davon, ob der Gemeinderat dies will oder ob gerade genug Geld in der Stadtkasse ist.
Dabei gibt es einen wichtigen Unterschied in der Art und Weise, wie die Stadt diese Pflichtaufgaben erfüllt. Bei den sogenannten Pflichtaufgaben nach Weisung sagt das Land Baden-Württemberg nicht nur, dass etwas getan werden muss, sondern auch ganz genau, wie es zu tun ist. Die Stadt Steinheim handelt hier sozusagen als verlängerter Arm des Landes. Denken Sie beispielsweise an die Meldebehörde: Wenn Sie nach Steinheim ziehen und sich anmelden, folgt die Verwaltung dabei präzisen Vorgaben des Landes. Auch die Durchführung von Wahlen oder das Ausländerwesen fallen in diese Kategorie. Der Gemeinderat hat hier kaum Gestaltungsspielraum – die Aufgaben müssen schlicht erledigt werden, so wie es vorgeschrieben ist.
Anders verhält es sich bei den Pflichtaufgaben ohne Weisung, die man auch als pflichtige Selbstverwaltungsaufgaben bezeichnet. Hier sagt das Gesetz zwar, dass die Stadt etwas tun muss, aber wie genau sie es umsetzt, darf sie selbst entscheiden. Ein gutes Beispiel ist die Feuerwehr: Steinheim muss eine funktionsfähige Feuerwehr vorhalten – das ist gesetzlich vorgeschrieben. Aber ob die Stadt zusätzlich zur Pflichtausstattung in moderneres Gerät investiert, wie sie die Feuerwehrhäuser gestaltet oder wie sie die freiwillige Feuerwehr unterstützt, das entscheidet der Gemeinderat nach den örtlichen Bedürfnissen und Möglichkeiten. Ähnlich ist es bei Schulen, Kindergärten oder der Abwasserbeseitigung: Die Stadt muss diese Einrichtungen bereitstellen, hat aber Gestaltungsfreiheit in der konkreten Ausgestaltung.
Was die Stadt zusätzlich tun kann: Die freiwilligen Aufgaben
Hier wird es besonders interessant, denn die freiwilligen Aufgaben machen Steinheim zu dem Ort, der es ist. Diese Aufgaben sind nicht gesetzlich vorgeschrieben – die Stadt könnte theoretisch auch ohne sie funktionieren. Aber würden Sie in einer Stadt leben wollen, die nur das Nötigste tut?
Freiwillige Aufgaben sind all das, was das Leben in Steinheim lebenswerter, kulturell reicher und attraktiver macht. Denken Sie an die Stadtbücherei, das Freibad, kulturelle Veranstaltungen, die Förderung von Vereinen, die Pflege von Grünanlagen über das notwendige Maß hinaus oder besondere Betreuungsangebote für Familien. All diese Dinge entstehen aus dem Wunsch heraus, Steinheim nicht nur zu verwalten, sondern aktiv zu gestalten und weiterzuentwickeln.
Der entscheidende Unterschied liegt in der Entscheidungsfreiheit: Der Gemeinderat kann frei entscheiden, ob und in welchem Umfang er solche freiwilligen Leistungen anbietet. Diese Freiheit bedeutet aber auch, dass freiwillige Aufgaben immer unter einem gewissen Vorbehalt stehen. Wenn die finanziellen Mittel knapp werden, müssen zuerst die Pflichtaufgaben erfüllt werden. Die freiwilligen Leistungen können dann reduziert oder im schlimmsten Fall sogar eingestellt werden.
Warum diese Unterscheidung für Sie wichtig ist
Wenn im Gemeinderat über den städtischen Haushalt diskutiert wird, spielt diese Unterscheidung eine zentrale Rolle. Die Pflichtaufgaben sind sozusagen gesetzt – für sie muss das Geld bereitgestellt werden, sonst würde die Stadt ihre gesetzlichen Verpflichtungen verletzen. Was nach Erfüllung dieser Pflichten übrig bleibt, kann für die freiwilligen Aufgaben verwendet werden.
Verstehen Sie diese Einteilung, verstehen Sie auch, warum manche Ihrer Wünsche oder Vorschläge an die Stadtverwaltung schneller umgesetzt werden können als andere. Ein neues Kulturangebot einzuführen, ist möglich, wenn der Gemeinderat dies beschließt und die finanziellen Mittel vorhanden sind. Die Feuerwehr abzuschaffen oder keine Schulen mehr anzubieten, ist dagegen schlicht unmöglich – hier gibt es keine Wahl.
Gleichzeitig zeigt sich in den freiwilligen Aufgaben der besondere Charakter Steinheims. Hier sehen Sie, welche Prioritäten Ihre gewählten Vertreter im Gemeinderat setzen und wofür sie sich einsetzen. Die freiwilligen Aufgaben spiegeln die Werte und Visionen wider, die Steinheim prägen sollen – und hier haben Sie als Bürgerin oder Bürger durch Ihre Stimme bei Kommunalwahlen den größten Einfluss.





