Schlag ins Gesicht….

Die öffentliche Arbeitsunterlage -AU-106/17- (Antrag auf Umbesetzung des Ausschusses für Technik und Umwelt), ein Antrag der CDU-Fraktion im Gemeinderat von Steinheim, in der kommenden Gemeinderatssitzung am 12.12.2017, ist ein Schlag ins Gesicht des Ehrenamtes.

Hier soll ein durch Presseberichte, Leserbriefe nicht akzeptabler Vorgang im Gemeinderat wieder bereinigt und vergessen gemacht werden.

Dass der Antrag der CDU-Fraktion durch die Gemeindeordnung und Hauptsatzung der Stadt Steinheim rechtlich möglich ist, muss akzeptiert werden.

Nicht aber, dass hier gegen Inhalte der Verpflichtungserklärung nach der Wahl in den Gemeinderat verstoßen wird.

Verpflichtungsformel Gemeinderat
Auch steht es dem Gemeinderat nicht zu über moralische Grundsätze zu befinden.

Aber immer noch, und das wird so auch in Zukunft bleiben, ist jeder Gemeinderat ein gewählter Vertreter der Bürger von Steinheim an der Murr.

Wer sich als Vertreter der Bürger sich dann das Recht herausnimmt, anders handeln zu dürfen wie die Bürger von Steinheim dieses nach den geltenden Gesetzen tun müssen, kann man davon sprechen, dass hier Gesetze von einem einzelnen Gemeinderat für seine eigenen Zwecke und Vorhaben ausgelegt und benutzt werden, um sich einen Vorteil zu verschaffen.

Wenn dieses genannte Vorgehen, mit der Zustimmung zu diesem Antrag akzeptiert, wird es mit der Akzeptanz des Gemeinderats als Ehrenamt in Steinheim in Zukunft noch schwerer. Denn mit der Bürgermeisterneuwahl im November 2016 hat auch der Gemeinderat von Steinheim von einem Neuanfang in der Öffentlichkeit gesprochen.

Dieser Neuanfang ist durch den Antrag der CDU-Fraktion und dem Verhalten des Mitgliedes des Gemeinderates nicht nur in Frage gestellt, sondern dieser wird mit den Füßen getreten.

Die Freie Wähler Fraktion im Gemeinderat der Stadt Steinheim wird mehrheitlich gegen diesen Antrag stimmen.

Berichterstattung in der Ludwigsburger Kreiszeitung und Marbacher Zeitung am 08.12.2017:

Ludwigsburger Kreiszeitung vom 08.12.2017 Marbacher Zeitung vom 08.12.2017

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